Handelsrecht Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Durchsetzung Ihrer unternehmerischen Interessen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

Gesellschaftsrecht

Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern, insbesondere zu Kapitalgesellschaften wie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Limited (Ltd.) oder Aktiengesellschaft (AG) und Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / BGB-Gesellschaft) oder Stille Gesellschaft.

Im Fall der Gesellschaftsgründung berät unsere Kanzlei Sie zum betrieblichen Risiko, Steuerbegünstigungen und zu möglichen Haftungsrisiken für Gesellschafter oder die Geschäftsführung. Wir beraten und begleiten auch im Falle der Existenzgründung. Die erfolgreiche Umsetzung einer Unternehmensidee bedarf neben der betriebswirtschaftlichen Konzeption von Beginn an eines tragfähigen rechtlichen Fundaments. Die rechtliche und steuerliche Weichenstellung zum Gründungszeitpunkt ermöglicht langfristigen Erfolg.

Die anwaltliche Beratung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts umfasst häufig folgende Maßnahmen:

  • Unternehmensgründung und Rechtsformwahl
  • Erstellen oder Überarbeiten von Gesellschaftsverträgen
  • Umstrukturierung oder Umwandlung des Unternehmens
  • Aufnahme in oder Ausscheiden aus der Gesellschaft
  • Regelung der Nachfolge in der Gesellschaft
  • Vertretung der Gesellschaft
  • Geschäftsführerbestellung und Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Haftungsrisiken
  • Nachschusspflicht, Kündigung und Erstattung von Einlagen
  • handelsregister- und gewerberegisterrechtliche Angelegenheiten
  • Gesellschafterstreit
  • Abwehr der Anfechtung von Rechtshandlungen auf Zahlung oder Rückgewähr von Leistungen oder Gesellschafterdarlehen
  • Abwehr von Haftungsbescheiden von Finanzämtern und Sozialkassen
  • Beratung zur Liquidation von Gesellschaften

Handelsrecht

Die Vertretung während des laufenden Geschäftsbetriebs in allen vertrags- und handelsrechtlichen Fragen gewährleistet eine umfassende persönliche rechtliche Beratung:

  • Gestaltung von (Formular-)Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung von Franchisevertrag oder Factoringvertrag
  • streitige Auseinandersetzungen rund um das Handelsrecht, den Handelskauf, die Produkthaftung, die Prokura, das Handelsregister, das Kommissionsgeschäft, den Frachtvertrag, den Speditionsvertrag und den Lagervertrag.
  • Durchsetzung von Provisionsansprüchen, Ausgleichsansprüchen und vertraglichen Wettbewerbsverboten unter Vertragstrafe
  • Kompetente Verhandlungsführung zur außergerichtlichen und schnellen Durchsetzung Ihrer Geschäftsinteressen
  • rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrieb Ihrer Produkte und Dienstleistungen
  • Einbeziehung des Handelsrechts in Vertragsverhältnisse und deren Vermeidung
  • Beratung zu Haftungsrisiken